Monat: Mai 2021

Fit?? – Mach mit beim Deutschen Sportabzeichen!

Fitness testen – mit Abstand

Mittwochs
19:00 Uhr 
auf dem Sportplatz in Warsingsfehn

Termine 2021
Juni02./09./16./23.
Juli07./14.
September08./15./22./29.

Für die Teilnahme ist keine Vereins-Mitgliedschaft  erforderlich!

Die Sportabzeichen-Abnahme erfolgt durch Sportlehrer und lizensierte Prüfer.

Kontakt über:

Rolf Steinke, Ingo Carl 

(Weitere Termine nach Absprache, Tel. 955 814)

Hygienekonzept SV Warsingsfehn

zur Nutzung der kommunalen Sportanlagen

Der Vorstand, die Übungsleiter und Trainer sowie die Mitgliederinnen und Mitglieder des SV Warsingsfehn verpflichten sich, sich gemäß Konzept zu verhalten und dem Schutz vor Infektionen Priorität einzuräumen.

Grundsatz: Es gelten immer die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen des Bundes, des Landes und der Landkreise und Gemeinden.

Weitere einschränkende Maßnahmen des Vereins im Sinne des Hausrechts sind zu beachten.

Alle Besucher, Sportler und Trainer haben auf der Sportanlage eine Maske zu tragen. Diese darf erst mit Betreten des Sportplatzes oder der zur Sportausübung vorgesehenen Fläche (z.B. Laufbahn) zur eigentlichen Sportausübung abgelegt werden.  (Faustregel: Pflasterfläche – Maske, rot (Laufbahn) oder grüne (Rasen) Fläche – keine Maske.

Ausgenommen hiervon sind die Mitarbeiter (Arbeitnehmer) des SV Warsingsfehn.

Den Arbeitnehmern des SV Warsingsfehn wird gemäß der Regelungen die Möglichkeit der Testung gegeben.

Sport in der Sporthalle wird ermöglicht, wenn 

  1. dieser kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
  2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
  3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
  4. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
  5. Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird.
  6. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes (s. Ziffer 2) betreten und genutzt werden.

Auf der Sportanlage ist der gleichzeitige Aufenthalt von 100 Menschen zulässig, soweit die gesetzlichen Abstandsregelungen eingehalten werden. Sportausübung ist für Gruppen im Sinne der Verordnung des Landkreises Leer bis 20 Personen + Trainer/Betreuer je Spielfeldhälfte genehmigt.

Trainer / Betreuer haben gemäß den Vorgaben der Verordnung des Landkreises Leer ein gültiges negatives Testergebnis vorzuhalten.

Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes (s. Ziffer 2) betreten und genutzt werden.

Der Nutzer, der die Sportanlage nutzt, ist jeweils für die Durchführung und Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen verantwortlich. Eine umfassende Desinfektion der genutzten Flächen und Geräte nach Beendigung der jeweiligen Trainingsstunde ist sicherzustellen. Geeignete Desinfektionsmittel (Tücher, Hand/Flächendesinfektion) sind vorzuhalten.

Das Training ist jeweils so rechtzeitig zu beenden, dass bis zur Nachfolgenutzung die Desinfektionsmaßnahmen gewährleistet werden können und eine ausreichende Lüftung erfolgen kann.

Für jede Nutzung ist eine Dokumentation der teilnehmenden Personen (Name, Telefon-Nummer, Uhrzeiten) zu erstellen und diese Daten sind für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Nutzung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann, alternativ kann dies, soweit möglich, auch per Corona Warn App bzw. LUCA App geschehen.

Umkleide- und Duschräume sind geschlossen, der Clubraum darf nur nach Absprache mit dem Vorsitzenden (Tel.: 04954-8585) genutzt werden. Die Toiletten sind geöffnet, aber nur einzeln betretbar. Die Sauberkeit der Toiletten ist vor und nach dem Training zu kontrollieren.

Die Geschäftsstelle ist weiterhin zu den üblichen Zeiten geöffnet, Eintritt aber nur einzeln und bitte mit Mund-Nasen Schutz.

Einige Sportverbände haben weitergehende Regelungen für die Ausübung der jeweiligen Sportart empfohlen. Diese sollen beachtet werden.

Für Sportarten ohne zusätzliche Regelungen gelten die Regelungen des DOSB:

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken

Die Übungsleiter/Trainer sind gehalten, sich über diese Regelungen zu informieren.   

SV Warsingsfehn

Achim Baumann

Vorsitzender

11.05.2021

 

 

Wir lockern den Lockdown

Liebe Sportkameradin,  lieber Sportkamerad,  

der SVW geht in den „Lockdown“ !

Aufgrund der Situation und der Verordnungen der Bundesregierung bzw. der anderen zuständigen Behörden stellen wir den Sportbetrieb ab dem 1.11. bis auf Weiteres ein. 

Wir werden den Sportbetrieb je nach Entscheidungen des Bundes und des Landes wieder aufzunehmen. 

Ab dem 1.11.2020 sind somit alle sportlichen Aktivitäten inklusive der Hallensport- arten einzustellen. Die Benutzung der Sportanlage wird untersagt. Das Sportheim ist grundsätzlich gesperrt, etwaiger Zugang ist mit dem Vorsitzenden (Tel.: 04954-8585) abzusprechen.

Die Geschäftsstelle ist zu dem üblichen Zeiten geöffnet, Eintritt aber bitte nur einzeln und bitte mit Mund-Nasen-Schutz.

Tragt alle mit umsichtigen Verhalten zu einem baldigen Ende bei, so dass wir bald mit einem Ende der Restriktionen rechnen können.

Bleibt gesund und bis dann.

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen

 

Achim Baumann

Vorsitzender SV Warsingsfehn